Allgemeine Geschäftsbedingungen














Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Road Star Motorcycles GmbH

I. Auftragserteilung


1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.


II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag:


1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Angabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.


III. Fertigstellung


1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
3. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


IV. Abnahme:


1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragsnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


V. Berechnung des Auftrages


1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keine Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.


VI. Zahlung


1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar oder per EC fällig. Spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


VII. Erweitertes Pfandrecht:


Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.


VIII. Haftung für Sachmängel


1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeu- gender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:
a) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
b) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
c) Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.
5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftrag- nehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.


IX. Haftung


1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder bei Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, nach Ablieferung des Auftragsgegenstandes Schadenersatzansprüche geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Auftragnehmers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachter Schaden, der durch eine vom Aufraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
4. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.


X. Eigentums- und Abtretungsvorbehaltvorbehalt:


1 Die Roadstar Motorcycles GmbH behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.
2 Die Übertragung eines Rechts steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen zahlt.
3 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die Bestimmungen in 11.1 und 12.4 unter der Einschränkung, dass sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf das konkret zugrunde liegende Vertragsverhältnis bezieht und nicht auf sämtliche Forderungen, aus der Geschäftsverbindung erstreckt wird.


XII. Gerichtsstand


Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


XIII. Schlussbestimmung:


Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der weiteren in den vorstehenden Bedingungen enthaltenen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel soweit wie möglich entspricht.


Lieferung:


Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachstehenden 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen'. Mit der Bestellung versichert
der Besteller, in vollem Umfang geschäftsfähig zu sein bzw. die Bestellung mit
Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorgenommen zu haben. Wir liefern
ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den
Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen unseren
Lieferungen erfüllt hat. Eine Lieferverpflichtung entfällt, wenn der Käufer mit
der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug ist oder begründete Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit bestehen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte,
Empfehlungen und sonstige Leistungsdaten sind aus den Herstellerangaben
entnommen und nur als unverbindliche Hinweise zu betrachten.


Versand:


Ihre Bestellung wird schnellstmöglich bearbeitet, dabei sind
wir bemüht Lieferfristen einzuhalten, doch sind diese nicht verbindlich. Wir
versenden täglich per Post und DPD. Portokosten bis maximal 3
kg betragen Euro 5,50 für ein versichertes DPD Paket. Der Empfang der
Ware muß unbedingt gewährleistet sein
. Falls Sie tagsüber nicht immer
anwesend sind, nennen Sie uns bitte eine Ersatzanschrift
(Nachbar, Firma etc.) für die Entgegennahme der Sendung. Kommt ein Paket
sichtbar beschädigt an, dann sofort in Gegenwart des Postboten öffnen und
sofort eine Schadensbestätigung ausstellen lassen. Ohne
diese Unterlagen ist eine Schadensregulierung nicht möglich. Bei versteckten
Transportschäden, die erst nach dem Öffnen des Paketes festgestellt werden, mit
dem Paket zum zuständigen Postamt gehen und eine Tatbestandsaufnahme machen.
Bitte melden Sie uns Transportschäden innerhalb von 24 Stunden.
Lieferungen ins Ausland können grundsätzlich nicht versandkostenfrei erfolgen
und müssen stets per Vorkasse bezahlt werden
. Die Versandkosten werden
dabei nach Aufwand berechnet.


Preise:


Die Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen in EUR, incl.
Mehrwertsteuer ohne Portokosten. Ab einem Bestellwert von EUR 400,00
liefern wir frei Haus (außer Ausland). Die Preise sind
in jeder Hinsicht freibleibend. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum
. Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle früheren
Angebote ihre Gültigkeit. Liefermöglichkeiten, Preisänderungen,
Modelländerungen, Farbänderungen im Zuge der Produktentwicklung sowie Irrtum und
Druckfehler behalten wir uns vor.


Zahlung:


Wir liefern ausschließlich gegen Vorkasse (Vorabüberweisung)
auf unser Konto Nr. 453604600 bei der Dresdner Bank in Fürth, BLZ 760 800 40
(Kontoinhaber: Road Star Motorcycles GmbH).


Rückgaberecht:


Sie gehen kein Risiko ein, wir garantieren Ihnen ein
uneingeschränktes Rückgaberecht für unbenutzte und originalverpackte Artikel
innerhalb von 14 Tagen
. Bitte unbedingt Rechnungskopie beilegen und
Rücksendegrund anführen, da sonst eine Bearbeitung ausgeschlossen ist.
Ihre Rücksendung muß für uns stets frei, d.h.
kostenfrei erfolgen
. Eine eventuelle
Gutschrift erfolgt zu dem am Kauftag gültigen Listenpreis. Für Rücksendungen,
die nicht von uns zu vertreten sind, werden keine Portokosten gutgeschrieben.
Die Bezahlung der Ware hat unbeschadet vorliegender Beanstandungen zu erfolgen.


Garantie:


Bei Reklamationen haften wir im Rahmen der
Garantiebestimmungen des Herstellers. Für Zubehör, Ersatzteile und eventuelle
Falschlieferungen können wir keine Gewähr übernehmen. Bei einer berechtigten
Mängelrüge kann nur die Lieferung einer Ersatzware oder Gutschrift, nicht aber
Schadenersatz verlangt werden. Bei telefonischen Bestellungen übernehmen die
Kunden selbst die Verantwortung auf Richtigkeit der Bestellung. Für verspätete
Zustellung oder beim Transport in Verlust geratene Sendungen können wir keine
Gewähr übernehmen. Dafür haftet ausschließlich das Transportunternehmen.


Datenschutz:


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die für die
Auftragsabwicklung erforderlichen Daten wie Titel, akad. Grade, Anschriften,
ggf. Geburtsdatum usw. bei Korrespondenzbeginn oder Auftragserteilung EDV-mäßig
erfaßt und bearbeitet werden.


Anfallende ölhaltige Abfälle :


Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben,
welcher der bei uns gekauften Menge entspricht. Rückgabeort ist unser Verkaufsort:
Benno-Strauß-Str. 19, 90763 Fürth. Sie können die Öle dort jederzeit während unserer
Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie uns das gebrauchte Öl,
bei Übernahme der Versandkosten, auch an die angegebene Adresse zusenden.
Bitte beachten, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt,
die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen. Falls Sie ein gewerblicher
Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung
unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.


Allgemeines:


Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Privatkunden. Der
schnellste, sicherste und bequemste Weg ist die schriftliche Bestellung per Fax
und E-Mail.


Fax: 09 11 / 97 47 88

E-Mail :

info@roadstar-motorcycles.de


Oder schicken sie einen Brief an folgende Anschrift:



Road Star Motorcycles GmbH

Benno-Strauß-Str. 19

90763 Fürth


Bitte gut leserlich und vollständig angeben:





  • Vor- und Zuname

  • Anschrift

  • Geburtsdatum (nur bei Erstbestellung)

  • Telefonnummer, unter der Sie tagsüber für Rückfragen zu
    erreichen sind

  • vollständige und korrekte Bestellnummer mit
    Artikelbezeichnung

  • Farbangabe und Größe

  • evtl. Fahrzeugdaten

  • rechtsverbindliche Unterschrift

 


Sie können Ihre Bestellung natürlich auch telefonisch
durchgeben. Zur Vermeidung von Verständigungsproblemen empfehlen wir aber,
Bestellungen stets schriftlich aufzugeben. Telefonische Auskünfte (ohne Gewähr)
werden nach bestem Wissen vorgenommen. Sie können einige Zeit und
Telefongebühren sparen, wenn Sie sich Artikelnummern und Bezeichnungen bereits
vorher zurechtlegen. Die Auftragsannahme erreichen Sie von Montag bis Freitag
9.00 bis 18.00 Uhr, Samstag, 09.00 bis 13.00 Uhr unter Tel.: 0911/974787.


Auszüge und Reprints bedürfen der schriftlichen Genehmigung
des Herausgebers








Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.